Archiv für die Kategorie: “Sonstiges”



Die seit einiger Zeit in den USA bekannte Plattform Rotten Neighbor (rottenneighbor.com) macht sich nun auch in Deutschland breit, sprich es ist auch für unser Gebiet möglich, alles und jeden Mitmenschen im Web öffentlich zu bewerten, also positiv oder negativ zu beurteilen. Rotten Neighbor setzt dazu auf Google Maps auf, sprich ich sehe einen Ausschnitt der Landkarte, kann in diesen hineinzoomen wie ich will (bis zur bekannten “Ich-kann -fast-alles-Sehen”-Auflösung) und brauche dann nur auf das Haus meines Mitmenschen zu klicken, und schon kann ich über diesen einen positiven oder vernichtenden Kommentar ablassen, der fortan für jeden sichtbar bleiben wird . (Man muss sich allerdings zum Verfassen eines Comments  bei Rotten Neighbor anmelden, der Denunzierte sieht jedoch nur den Nickname des Denunzianten). Natürlich können andere diesen Kommentar weiter kommentieren, also ihn bestätigen oder eine andere Meinung ausdrücken. Immer nach dem Motto der Plattform “Locate, rate and share”.

Hier findet sich der Web-2.0-Geist in reinster Form: Es fließt Information, ist jemand ein A… , so wird es bald die ganze Welt wissen. Anderseits werden die Probleme ebenfalls besonders deutlich: Wie soll man sich schützen? Was, wenn man eines Tages feststellen muss, dass dort üble und falsche Gerüchte über einen selbst verbreitet werden? Es dürfte klar sein, dass ein einmal gestartetes Gerücht – selbst wenn es zu 100% erfunden ist – nur sehr schwer wieder aus der Welt zu schaffen ist.

Noch ist es in meiner Nachbarschaft ruhig auf der Plattform, sprich es gibt zwar schon diverse Einträge, aber darunter ist niemand, den ich kenne. Dafür lese ich, dass eine Straße weiter ein Stalker wohnt, der schon mehrfach Mädchen sexuell belästigt haben soll.

Denunzieren leicht gemacht mit Rotten Neighbor

Denunzieren leicht gemacht mit Rotten Neighbor

Vermutlich lassen sich derartige Entwicklungen nicht stoppen (wenngleich diverse von Datenschützern eingeleitete Verfahren bereits laufen), und natürlich steckt auch ein großes positives Potenzial in solch einer Möglichkeit. Letztlich spielt mehr und mehr der Begriff der Verantwortung eine Rolle: Welche meiner Aktionen hat welche Konsequenzen? Was unterlasse ich also, um Mitmenschen keinen gewollten  oder ungewollten potentiellen Schaden zuzufügen? Ich hoffe nur, dass es uns Eltern, unseren Schulen, unserer Gesellschaft gelingt, ein entsprechendes Verantwortungsgefühl aufzubauen.

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    Odys MP X28 für 29,90 €

    Odys MP X28 für 29,90 €

    Vor zwei Tagen habe ich im REAL einen MP3-Player aus dem Sonderangebot der laufenden  Woche gekauft: einen ODYS MP X28, 2 GB, für 29,90 €. Heute musste ich schon wieder zum Einkaufszentrum (da ich nebenan im Promarkt die Powerline-Netzwerkadapter umtauschen musste, ging übrigens problemlos, ein Lob für Promarkt), und was sehe ich im REAL? Genau diesen ODYS MP3-Player für 24,95€ !! Dabei ist die Angebotswoche doch noch gar nicht vorbei !?

    Odys MP X29 FM, mehr für weniger Geld, gleichzeitig im Angebot !?

    Odys MP X29 FM, 24,95 €, mehr für weniger Geld und gleichzeitig (!) im Angebot

    Erst mal genauer auf den Karton geschaut, ob ich doch was übersehen habe, und ja, es ist auch gar nicht der gleiche, sondern fast das gleiche Modell, nämlich der MP X29 FM , 2 GB. Was sind die Unterschiede, was fehlt dem, wo er doch 5;- € billiger ist? Jetzt kommt’s, dem fehlt gar nichts, sondern im Gegenteil, er hat die deutlich besseren Ausstattungsmerkmale: alles gleich, aber zusätzlich Video-Wiedergabe und integriertes FM-Radio !!!!

    (Update: einen detaillierteren Erfahrungsbericht zu diesem Ding gibt es hier )

    Also erstmals den Verkäufer angemacht, was das denn solle und wie das sein könne. Der arme Mann verstand mich gut und räumte ein, dass da wohl was bei ihnen schief gelaufen ist. Der X28 war übrigens die Woche über im Angebot, der X29 den Monat über, wie sinnig…

    Na gut, ich nahm den besseren gleich mit und habe 4 Wochen Zeit, den anderen zurück zu bringen (war zum Glück noch gar nicht ausgepackt).  Aber man wundert sich schon …

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    Neulich gab es in unserem Umfeld Stress mit einem ungewollten Vertragsabschluss. Dabei sind mir einige Dinge bewusst geworden, die ich in dieser Form nicht genau gewusst hätte:

    1. Ein Auftrag oder Vertrag kann nicht unbedingt innerhalb einer gewissen Zeitspanne widerrufen werden. Grundsätzlich ist das nur in Spezialfällen möglich wie Fernabnahmen oder in der eigenen Wohnung abschlossene Verträge (“Haustürgeschäfte”). Auch Geschäfte, die ja mittlerweile ohne große Nachfragen Dinge umtauschen oder zurück nehmen, müssen das in dieser Form nicht, es ist eine Art Kulanz. Die Annahme, man könne das zu Hause nochmals in Ruhe überlegen oder sich kundig machen und ggf. einfach innerhalb z.B. einer Woche widerrufen, ist falsch (sei denn, es ist ausdrücklich im Vertrag formuliert).

    2. Ein Auftrag gilt als Vertrag, sobald er vom Auftragnehmer gegengezeichnet wird (was auch nachträglich denkbar wäre).

    3. Unterschreiben Sie einen Vertrag und ihre Frau oder sonst jemand ist dabei, so gilt diese Person evtl. als Zeuge, falls Sie innerhalb eines Rechtsstreits (z.B. wegen Täuschung) diesen Vertrag anfechten. Hat jedoch ihr Partner ebenfalls unterschrieben, so gilt er nicht als Zeuge.

    4. Weicht der Vertrag vom Inhalt des stattgefundenen Gesprächs ab, können Sie evtl. auf Irrtum oder gar arglistige Täuschung plädieren und den Vertrag anfechten.

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      So, dies wird mein Blog in deutscher Sprache.

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